Schwangerschaftsvorsorge
Damit Sie die bestmögliche Betreuung Ihres Babys gewährleisten können, empfiehlt es sich für Sie, Ihre Schwangerschaft bereits ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt gynäkologisch überwachen und begleiten zu lassen. So ist nach den Mutterschaftsrichtlinien bereits zeitnah nach Feststellung der Schwangerschaft unter anderem eine Blutuntersuchung und eine Urinuntersuchung einschließlich einer Blutdruckmessung der Schwangeren vorgesehen. In unserer Praxis erfolgt außerdem bereits zu diesem Zeitpunkt eine Ultraschalluntersuchung. Im Verlauf der weiteren Schwangerschaft werden nach den Mutterschaftsrichtlinien routinemäßig um die 10., die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche weitere Ultraschalluntersuchungen vorgenommen. Als sogenannte IGEL-Leistungen können gesetzlich versicherte Patientinnen zusätzliche Ultraschalluntersuchungen zur Sicherstellung einer normgerechten Entwicklung ihres Babys in Anspruch nehmen. Diese weiteren Ultraschalluntersuchungen werden von privaten Versicherungen in der Regel übernommen.
Ersttrimesterscreening / Nackenfaltenmessung
Das Ersttrimesterscreening umfasst eine Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss grober körperlicher Missbildungen des Babys und zur Nackentransparenzmessung (Nackenfaltenmessung) bei dem Baby. Die Nackenfaltenmessung ist eine spezielle Ultraschalluntersuchung zwischen der 12. und der 14. Schwangerschaftswoche, durch die das Risiko von genetischen Fehlbildungen des Babys exakter als durch die turnusmäßigen Ultraschalluntersuchungen abgeschätzt werden kann. Durch eine zusätzliche spezielle laborchemische Blutuntersuchung kann eine genetisch bedingte Fehlbildung des Babys, so z.B. ein Down - Syndrom des Babys, zu 90 % ausgeschlossen werden.
Die Frage, in welchen Fällen eine Nackenfaltenmessung sinnvoll ist, muss dahingehend beantwortet werden, dass sich das danach richtet, welche prozentuale Sicherheit eine werdende Mutter haben möchte, dass ihr Baby keine genetisch bedingten Missbildungen hat. Unabhängig davon steigt statistisch die Gefahr, dass eine genetisch verursachte Missbildung des Babys vorliegt, mit zunehmendem Alter der Mutter und ab dem 35. Lebensjahr der Mutter exponentiell.
Eine neue weitere Möglichkeit des weitestgehenden Ausschlusses einer genetisch bedingten Fehlbildung des Babys, die auch in unserer Praxis angeboten wird, bietet nach erfolgtem Ersttrimesterscreening die Bestimmung der kindlichen Chromosomen aus dem mütterlichen Blut, welche eine ausführliche Beratung von uns notwendig macht (NIPD).
Sämtliche Untersuchungen des Ersttrimesterscreenings und die Bestimmung der kindlichen Chromosomen aus dem mütterlichen Blut sind bei Kassenpatientinnen in der Regel sogenannte IGEL-Leistungen.
Spezielle Blutuntersuchungen
Während Ihrer Schwangerschaft werden routinemäßig 3 Blutentnahmen durchgeführt. Die erste Blutentnahme erfolgt in der Frühschwangerschaft zur Bestimmung Ihrer Blutwerte, so z.B. Ihrer Blutgruppe, Ihres Rhesusfaktors, Ihres Antikörperstatus und bestimmter Infektionskrankheiten, die Sie durchgemacht haben. Bei der 2. Blutentnahme circa in der 28. Schwangerschaftswoche werden erneut Ihre Antikörper bestimmt. Etwa in der 34. Schwangerschaftswoche erfolgt die Bestimmung der Hepatitis B-Serologie.
Besonders wichtig ist es für Sie aber auch, dass bereits zu Beginn Ihrer Schwangerschaft durch eine Blutuntersuchung abgeklärt wird, ob Sie aktuell eine akute Toxoplasmoseinfektion haben. Sollten wir bei Ihnen zu diesem Zeitpunkt eine akute Toxoplasmoseinfektion feststellen, so können wir diese medikamentös gut behandeln, wodurch wir die Risiken für Ihr Baby durch die Infektion erheblich vermindern können. Bei dieser Blutuntersuchung kann aber nicht nur eine gegenwärtige Toxoplasmoseinfektion festgestellt werden, sondern auch, ob Sie infolge einer früheren Infektion gegen Toxoplasmose immun sind. Sollten Sie nicht gegen Toxoplasmose immun sein, besteht bei Ihnen die Gefahr einer Toxoplasmoseinfektion während der Schwangerschaft. Das Tückische an Toxoplasmoseinfektionen ist, dass diese häufig mit unspezifischen und leichten Symptomen einhergehen und deshalb oft nicht bemerkt werden, für Ihr Baby aber außerordentlich gefährlich sind. Wird eine fehlende Immunität bei Ihnen festgestellt, so müssen Sie besonders vorsichtig im Umgang mit Katzen sein, die immer wieder Toxoplasmose auf Menschen übertragen, aber auch auf Ihre Ernährung achten. Eine ausführliche Beratung hierzu erhalten Sie in unserer Praxis. Bei fehlender Immunisierung ist eine Wiederholung dieser Blutuntersuchung etwa in der 26. Schwangerschaftswoche dringend zu empfehlen, um zu diesem Zeitpunkt eine zwischenzeitlich erfolgte Toxoplasmoseinfektion auszuschließen.
Bei diesen Blutuntersuchungen handelt es sich für gesetzlich Versicherte um sogenannte IGEL- Leistungen, an denen sich manche gesetzliche Krankenkassen beteiligen.
3D-/4D-Ultraschall
Eine große Freude bereitet es vielen werdenden Eltern, wenn sie ihr Baby beim Frauenarzt schon vor der Geburt mit dem 3D-/4D-Ultraschall im Mutterleib ansehen und außerdem beobachten können, wie es sich bewegt und was es tut. Seit 01.01.2021 ist der 3D-/4D-Ultraschall allerdings nur noch in Fällen einer medizinischen Indikation zulässig.